Im Südsudan leiden Menschen unter den Aktivitäten einer rücksichtslos agierenden Ölindustrie. Das Trinkwasser als Lebensgrundlage für 180.000 Einheimische ist durch Ölabfälle vergiftet.
Durch den Konsum von Energie, Rohstoffen und billiger Arbeitskraft beuten entwickelte Gesellschaften Menschen in anderen Teilen der Welt aus und fügen so Mensch und Umwelt Schaden zu.
Auch wenn unsere Gesellschaft ihr durchschnittliches Konsumverhalten künftig durchgreifend verändern sollte, hat sich schon heute daraus eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zum Handeln ergeben. Deshalb dürfen wir Menschen, für die wir aufgrund unseres Konsumverhaltens Verantwortung tragen, nicht an unseren Türen abweisen. Anstatt das Asylrecht einzuengen, sollte es nun im Sinne unserer Verfassungsväter und -mütter fortgeschrieben werden. Dementsprechend würde Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes folgendermaßen lauten: „Ausgebeutete und politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
Wie eine solche Erweiterung gestaltet werden könnte sowie der Begriff „Ausgebeutete“ ist dabei in einer gesellschaftlichen Diskussion näher zu definieren. Darüber hinaus ist es unbestritten notwendig und unerlässlich, Menschen, die politisch verfolgt werden, weiterhin Asyl zu gewähren und gleichzeitig Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bearbeiten. Zwar wird eine Änderung des Grundgesetzes unsere Gesellschaft Anstrengung und Geld kosten, ist aber als Fortschreibung des Asylgedankens von 1949 notwendig. Dazu sehen wir uns als ein christlichen Grundwerten verpflichtetes Gemeinwesen und in Anbetracht der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel des Grundgesetzes) verpflichtet.
Asylrecht soll erweitert werden