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Mit dem letzten Willen Frieden stiften und Gutes tun

Auch ohne ein Testament wird Vermögen vererbt. Wer dennoch aktiv gestalten möchte, muss ein Testament verfassen, um z. B. mit einem Vermächtnis die Arbeit von Hoffnungszeichen nachhaltig zu unterstützen.
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Unser Mitarbeiter Rainer Metzing berät Sie gern persönlich.

Jeder, der über die gesetzliche Erbfolge hinaus etwas weitergeben möchte, sollte dies durch ein Testament festlegen. Denn grundsätzlich erben dem Gesetz nach ohne Testament immer zunächst der Ehepartner sowie eigene Kinder, Adoptivkinder oder Enkelkinder, wenn der erbberechtigte Elternteil bereits verstorben ist. Gibt es weder Ehepartner noch Kinder, erben weiter entfernte Familienangehörige. Gibt es auch diese nicht, fällt ein Erbe an den Staat.

Testament gestalten

Wer über die gesetzliche Regelung hinaus gestalten und dazu karitativ weitergeben möchte – sei es an einzelne Familienmitglieder, nahestehende Freunde oder eine Hilfsorganisation wie Hoffnungszeichen e.V. oder die Hoffnungszeichen Stiftung – sollte ein Testament verfassen. „Den Wunsch, mit dem letzten Willen etwas Gutes zu hinterlassen, hegen viele Menschen“, so Rainer Metzing, Ansprechpartner zu Testamentsfragen bei Hoffnungszeichen. „Oft jedoch herrscht Verunsicherung: Darf ich das überhaupt? Was werden meine Kinder denken?“ Hier empfiehlt es sich, die eigenen Bedürfnisse und Wünsche ehrlich und genau zu betrachten. Auch das Gespräch mit Partnern oder Kindern hilft bei der Entscheidungsfindung und gibt allen Beteiligten ein tieferes Verständnis dafür, was einem zu Lebzeiten wichtig und lieb ist. 

Auf diese Weise lassen sich spätere Missverständnisse oder unangenehme Überraschungen vermeiden. Die Kunst ist es, ein Testament so zu gestalten, dass es rechtskräftig und unmissverständlich den letzten Willen beschreibt. Ob handschriftlich erstellt oder durch einen Notar aufgesetzt, ist es empfehlenswert, ein Erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt zu führen – Hoffnungszeichen bietet hierzu einen kostenfreien Service an. Auch wichtig zu wissen ist, dass ein Testament nicht zwingend durch einen Notar beglaubigt oder beim Amtsgericht hinterlegt werden muss. Wer allerdings sicherstellen möchte, dass sein Testament später einmal sicher gefunden wird, sollte hier dem fachanwaltlichen Rat folgen. Auf diese Weise lässt sich mit dem letzten Willen viel Positives und Sinnstiftendes bewegen und der so wichtige Frieden bewahren. 

Haben Sie Fragen? 

Mit einem Nachlass zugunsten von Hoffnungszeichen lassen sich zahlreiche Hilfsprojekte langfristig und nachhaltig unterstützen. So können Sie beispielsweise Hungernden zu essen geben oder Kindern Schulbildung ermöglichen. Bei Fragen oder Wünschen hierzu steht Ihnen Rainer Metzing gerne persönlich zur Verfügung: Telefon 07531 9450 -173 oder per E-Mail an metzing@hoffnungszeichen.de

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