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Testierfähigkeit – die Kunst, seinen Nachlass rechtzeitig zu regeln

Die beruhigende Nachricht zuerst: Auch ohne ein Testament wird vererbt, denn stirbt ein Mensch, geht sein Erbe automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Wer sein Erbe jedoch bewusst regeln will, sollte dies frühzeitig tun.
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Hände halten

Den Nachlass frühzeitig verwalten

Wer klare Vorstellungen davon hat, was die Nachwelt einmal erhalten soll, tut gut daran, dies zeitnah niederzuschreiben, solange es Gesundheit und Geisteskraft zulassen. Auch wenn besondere Wünsche Berücksichtigung finden sollen, wie die Unterstützung einer Organisation wie Hoffnungszeichen, ist ein Testament sinnvoll. Denn ist die Testierfähigkeit erst einmal eingeschränkt oder gänzlich verwehrt, gibt es nur wenige Möglichkeiten, einen letzten Willen rechtskräftig durch ein Testament zu bestimmen. 

Wie schnell diese Situation entstehen kann, weiß Rainer Metzing, Ansprechpartner für Testamentspenden bei Hoffnungszeichen, aus seiner beruflichen Erfahrung: 

Portrait Rainer Metzing

In fortgeschrittenem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, innerhalb kürzester Zeit nicht mehr rechtlich handlungs- und damit geschäftsfähig zu sein – beispielsweise durch eine schwere Erkrankung oder eine aufkommende Demenz. In den Gesprächen mit Betroffenen erlebe ich dann häufig Gefühle der Ohnmacht und Verzweiflung.

Ganz anders entwickelte sich ein Telefonat mit einer langjährigen Spenderin, die sich aufgelöst und verwirrt bei Rainer Metzing meldete. Er konnte der Frau beruhigend helfen: „Sorgen Sie sich nicht. Sie stehen seit vielen Jahren Menschen in Not und Armut zur Seite und werden es weiterhin tun. Denn Sie haben bereits alles testamentarisch bestimmt – Ihre Hilfsbereitschaft ist für alle ein wahrer Segen.“ Ein tröstendes Gespräch, nicht nur für die Spenderin. 

Ein Testament erstellen

Wie genau ein Testament verfasst wird, ob handschriftlich oder mit Hilfe eines Anwalts bzw. Notars, und auf welche rechtlichen Aspekte geachtet werden muss, erklärt der Erbschaftsratgeber ,Weitergeben im Zeichen der Hoffnung', der kostenlos bei uns erhältlich ist. Zusätzlich bietet Hoffnungszeichen eine kostenfreie, unverbindliche Erstberatung sowie eine monatliche Beratungssprechstunde mit einem Fachanwalt für Erbrecht an. 

Sie haben Fragen, suchen Unterstützung oder einfach das persönliche Gespräch zum Thema Vererben und Testament? 

Rainer Metzing steht zu allen Ihren Fragen unterstützend bereit. Nutzen Sie die gute Gelegenheit und sprechen Sie ihn persönlich an unter der Rufnummer 07531 9450-173 oder schreiben Sie eine Mail an ratgeber@hoffnungszeichen.de.

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