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Rainer Metzing
Individuelle Spenderbetreuung & Nachlassgeber-Beratung
Den Nachlass frühzeitig verwalten
Die gute Nachricht vorweg: Auch ohne ein Testament wird vererbt. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge geht ein Nachlass mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen über. Meist sind es der überlebende Ehegatte und leibliche Kinder. Wer erbberechtigt ist und welche Pflichtteile zu berücksichtigen sind, regelt das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 1922 ff.). Dies und weitere Details erklärt leicht verständlich unser Erbschaftsratgeber Zeichen der Hoffnung (siehe Ende dieses Artikels).
Wer dagegen klare Vorstellungen hat, was einmal an Werten vererbt, und wer dabei begünstigt werden soll – das können Geschwister, Freunde oder auch gemeinnützige Einrichtungen sein – muss das testamentarisch festlegen.
Ob von Hand geschrieben oder durch einen Notar ausgestellt: Jeder ab dem 16. Lebensjahr kann ein rechtskräftiges Testament schreiben. Wichtig ist jedoch, dass die Person testierfähig ist. Das bedeutet: Eine Person muss geistig gesund sein und verstehen können, welche Auswirkungen das Testament haben kann.
Denn ist die Testierfähigkeit erst einmal eingeschränkt, gibt es kaum Möglichkeiten, einen letzten Willen rechtskräftig durch ein Testament zu bestimmen. Ist eine Person bereits testierunfähig, wird ein dennoch errichtetes Testament ungültig.
Wie schnell diese Situation entstehen kann, weiß Rainer Metzing, Ansprechpartner für Testamentspenden bei Hoffnungszeichen, aus seiner beruflichen Erfahrung:
Ganz anders entwickelte sich ein Telefonat mit einer langjährigen Spenderin, die sich aufgelöst und verwirrt bei Rainer Metzing meldete. Er konnte der Frau beruhigend helfen: „Sorgen Sie sich nicht. Sie stehen seit vielen Jahren Menschen in Not und Armut zur Seite und werden es weiterhin tun. Denn Sie haben bereits alles testamentarisch bestimmt – Ihre Hilfsbereitschaft ist für alle ein wahrer Segen.“ Ein tröstendes Gespräch, nicht nur für die Spenderin.
Wer sich frühzeitig mit seinem Testament befasst, bleibt also handlungsfähig, sichert den familiären Frieden und kann zudem Gutes bewirken. „Wer gemeinnützig vererben will“, so Rainer Metzing, „kann dies über Hilfsorganisationen und Stiftungen tun. So kann man über das eigene Leben hinaus Gutes tun und in den Herzen der Menschen weiterleben.“
Ein Testament erstellen
Wie genau ein Testament verfasst wird, ob handschriftlich oder mit Hilfe eines Anwalts bzw. Notars, und auf welche rechtlichen Aspekte geachtet werden muss, erklärt der Erbschaftsratgeber ,Weitergeben im Zeichen der Hoffnung', der kostenlos bei uns erhältlich ist. Zusätzlich bietet Hoffnungszeichen eine kostenfreie, unverbindliche Erstberatung sowie eine monatliche Beratungssprechstunde mit einem Fachanwalt für Erbrecht an.
Sie haben Fragen, suchen Unterstützung oder einfach das persönliche Gespräch zum Thema Vererben und Testament?
Rainer Metzing steht zu allen Ihren Fragen unterstützend bereit. Nutzen Sie die gute Gelegenheit und sprechen Sie ihn persönlich an unter der Rufnummer 07531 9450-173 oder schreiben Sie eine Mail an ratgeber@hoffnungszeichen.de.