Klimawandel verstärkt Überschwemmungen
Der Klimawandel verstärkt weltweit die Häufigkeit und Intensität von Überflutungen. Vor allem Menschen im globalen Süden, die nur für einen kleinen Teil der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, leiden unter den extremen Wetterereignissen. Sie verlieren durch diese Naturkatastrophen ihr Zuhause und ihre Lebensgrundlage. Wissenschaftler warnen seit langem davor, dass durch den vom Menschen verursachten Klimawandel extreme Wetterereignisse häufiger und länger auftreten und an Intensität zunehmen.
Menschen in Katastrophen beistehen
Wenn Notlagen wie Flutkatastrophen entstehen, möchten wir von Hoffnungszeichen bereit sein, schnell zu helfen. Sie können dazu beitragen: Bitte unterstützen Sie unseren Hilfsfonds "Notlagen & Katastrophen" mit einer einmaligen oder dauerhaften Spende, die wir bei schweren Krisenfällen sofort und unbürokratisch einsetzen können. Sei es bei Überschwemmungen oder auch anderen Naturkatastrophen und Hungernotlagen. Jeder Beitrag, ob klein oder groß, lindert Not und schenkt den Menschen Hoffnung.
Häufig gestellte Fragen
1. Wer ist Hoffnungszeichen?
2. Wie stellt Hoffnungszeichen sicher, dass Spenden für Projekte verwendet werden?
3. Kann ich meine Spende steuerlich absetzen?
4. Wer kontrolliert die Arbeit von Hoffnungszeichen?
Gerne hilft Ihnen auch unser Spender-Service weiter. Das Team ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter 07531 9450-160 oder per E-Mail an info@hoffnungszeichen.de erreichbar.
Hoffnungszeichen ist eine christlich motivierte Organisation für Menschenrechte, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Seit 40 Jahren sind wir im Einsatz und helfen weltweit Menschen in Not sowie Bedrängnis. Dabei stellen wir die Würde eines jeden Einzelnen in den Mittelpunkt. Unser Hauptsitz befindet sich in Konstanz am Bodensee. Im Bereich Wer wir sind finden Sie weitere Informationen zur Organisation. zurück
2. Wie stellt Hoffnungszeichen sicher, dass Spenden für Projekte verwendet werden?
Bevor ein Projekt bewilligt wird, prüfen unsere Mitarbeitenden es sorgfältig auf Inhalt, Fachlichkeit sowie Finanzierbarkeit. Während der Projektlaufzeit kontrollieren wir, ob die Mittel sachgerecht und unseren Zielen entsprechend eingesetzt werden. Unsere größeren Vorhaben prüfen wir regelmäßig auf Effektivität, Wirksamkeit und Effizienz. Wir arbeiten je nach Projektgröße mit unabhängigen Evaluatoren und Wirtschaftsprüfern zusammen. Die Ergebnisse eines Projekts werden in Form von Berichten dokumentiert. Diese Informationen geben wir auf unserer Website, in unserem Newsletter, auf Facebook und Instagram, auf Bibel TV, in unserem monatlichen Magazin sowie im Jahresbericht an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer weiter. zurück
3. Kann ich meine Spende steuerlich absetzen?
Sämtliche an Hoffnungszeichen geleistete Spenden können Sie steuerlich geltend machen. Die Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit von Hoffnungszeichen ist durch den aktuellen Freistellungsbescheid, Steuer-Nr. 09041/07891, anerkannt. Zuwendungen an den Verein sind daher nach § 10b EStG bzw. § 9 Nr. 3 KStG steuerlich abzugsfähig. Spenden bis 300 Euro werden vom Finanzamt ohne Beleg anerkannt. Für Spenden über 300 Euro benötigt das Finanzamt eine Jahreszuwendungsbestätigung, die wir im Januar für das vergangene Jahr automatisch postalisch ausstellen. zurück
4. Wer kontrolliert die Arbeit von Hoffnungszeichen?
Hoffnungszeichen ist seit 1997 Mitglied im Deutschen Spendenrat und zählt seit der Einführung des Spendenzertifikats im Jahr 2017 zu den ersten Trägern. Das Zertifikat bestätigt uns einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Spendengeldern. Daneben gehört Hoffnungszeichen seit August 2015 zu den Unterzeichnern der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Im Rahmen des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers ausgeschriebenen „Transparenzpreises" erzielten wir mehrfach Bestwerte. So erhielten wir 2009 den „Sonderpreis als beste kleine Organisation". Für nachhaltiges Wirtschaften erhielt Hoffnungszeichen erstmals 2019 das Testat der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ).
Unsere Arbeit lassen wir jährlich in Form eines Jahresabschlusses von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überprüfen und attestieren. Zudem wird unsere gemeinnützige Arbeit durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts bestätigt. Im Bereich Selbstverpflichtung und Kontrolle finden Sie nähere Informationen zu den Prüfinstanzen und unseren Verpflichtungserklärungen. zurück