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Mein Testament - mit dem Erbe Gutes tun

Viele Menschen haben den Wunsch, den eigenen Nachlass zu regeln. Doch ist ein Testament oft nicht verfasst. Dabei ist es in bestimmten Fällen unbedingt ratsam, dies zu tun. Und: Es ist einfacher als allgemein angenommen.
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Hände halten

„Brauche ich überhaupt ein Testament?“

Der Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Hans-Peter Wetzel, weiß um die Berührungsängste: „Nach meiner Erfahrung scheuen sich Menschen zum Teil, ihr Testament zu errichten. Doch gerade, wenn man mit seinem Erbe etwas Gutes tun will, ist es klug, sich frühzeitig und in aller Ruhe damit zu befassen“, rät er. „Möchte man zudem jemanden bedenken, der nicht gesetzlicher Erbe ist, muss ein Testament aufgesetzt werden“, erläutert Dr. Wetzel. „Das Testament kann dabei handschriftlich abgefasst sein. Es muss mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Zunamen unterzeichnet werden. Das Testament kann jederzeit der aktuellen Lebenssituation angepasst werden. Erforderlich ist, dass es unzweideutig und mit den entsprechenden Fachbegriffen formuliert wird.“

Mein Testament für soziale Zwecke

Wer einen bestimmten Teil seines Nachlasses sozialen Zwecken widmen möchte, kann eine gemeinnützige Organisation bedenken. Fachanwältinnen und Fachanwälte stehen uns „Laien“ dabei beratend und helfend zur Seite. In einem Gespräch können die eigenen Vorstellungen und Wünsche geklärt werden, unter anderem: Wer soll als Erbe eingesetzt sein? Gibt es Pflichtteilsberechtigte? Wie können Angehörige abgesichert werden? Was soll mein Nachlass bewirken?

Auch andere Punkte können angesprochen werden. Wussten Sie zum Beispiel, dass gemeinnützige Organisationen wie z. B. Hoffnungszeichen e.V. oder die Hoffnungszeichen Stiftung grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit sind? Der Vorteil: Der eigene Nachlass kommt in vollem Umfang Menschen in Armut und Not zugute.

Kostenlose Beratung

Um Ihnen den ersten Schritt zum eigenen Testament zu erleichtern und die eventuelle Scheu vor dem Thema zu nehmen, bietet Hoffnungszeichen Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch einen Fachanwalt in Ihrer Nähe an. Kontaktieren Sie dafür gerne unseren Ansprechpartner Rainer Metzing unter der Durchwahl 07531 9450-173 oder per E-Mail an metzing@hoffnungszeichen.de. Auch Dr. Wetzel, Fachanwalt für Erbrecht, beantwortet Ihre Fragen kostenfrei in unserer Telefonsprechstunde am Dienstag, den 08. Februar 2022, zwischen 10 und 11 Uhr.

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