
- Religions- und Meinungsfreiheit
- Gewaltenteilung
President Isaias Afewerki, ASMARA, ERITREA
Botschaft des Staates Eritrea, Herrn Yohannes Woldu (Geschäftsträger a. i.), Berlin
Berichten internationaler Organisationen und der Vereinten Nationen zufolge ist die Menschenrechtslage in Eritrea alarmierend. Das betrifft alle Lebensbereiche, u.a. auch den der Religionsausübung. Menschen unterschiedlicher, staatlich anerkannter und nicht anerkannter Glaubensrichtungen sehen sich behördlicher Willkür, Verhaftungen und Verfolgung ausgesetzt.
Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gewaltenteilung und die gesellschaftliche und politische Teilhabe der Bevölkerung in Eritrea zuzulassen und die Verfassung, die seit 1997 ausgearbeitet ist, in Kraft zu setzen.
Hochachtungsvoll
ብመሰረት ጸብጻብ ዓለምለኻዊ ትካላትን ሕቡራት ሃገራትን፡ ኩነታት ሰብኣዊ መሰላት ኤርትራ ዘሰክፍ እዩ። እዚ ንኹሉ መዳያት ህይወት ይጸልዎ፣ እንተላይ ነቲ ሃይማኖታዊ ልምምድ። ዝተፈላለየ፣ ግዝኣት -ዝፍለጡን ዘይተለለዩን እምነት ዘለዎም ሰባት ንወግዓዊ ዘይልመድ ዘይምልባጥ፣ ማእሰርቲን ስደትን ይቃልዑ።
ናይ ምግላጽ ናጽነትን ሃይማኖትን፡ ምፍልላይ ስልጣንን ማሕበራውን ፖለቲካውን ተሳትፎ ህዝብን ኣብ ኤርትራን ነቲ ካብ 1997 ጀሚሩ ዝተሰርሐ ቅዋም ኣብ ግብሪ ከውዕሎን ከፍቅዱ እጉልሕ።
ብኣኽብሮት
„Seit der Unabhängigkeit von 1993 leidet Eritrea nun schon mehr als 30 Jahre unter der Ein-Mann-Herrschaft des nicht gewählten Präsidenten Isaias Afewerki. Es gibt keine unabhängigen Gerichte, keine Legislative – im Grunde nichts, um seine Macht zu kontrollieren.“ Was die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in wenigen Worten zusammenfasst, bedeutet für die rund dreieinhalb Millionen Menschen, die in Eritrea leben, einen täglichen Albtraum, aus dem es kein Erwachen gibt. Eine demokratisch formulierte Verfassung existiert zwar seit 1997, ist allerdings nie in Kraft getreten. Das wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus, auch auf den der Religion. Seit 2002 sind die meisten Glaubensrichtungen behördlich nicht zugelassen, berichten die Vereinten Nationen (VN). Die einzigen vier staatlich anerkannten Glaubensgemeinschaften sind der sunnitische Islam, die äthiopisch-orthodoxe Tewahedo-Kirche, die römisch-katholische sowie die protestantische Kirche. Doch selbst Mitglieder dieser Konfessionen erfahren Repressionen.
Keine Religionsfreiheit
Human Rights Watch berichtet in ihrem Jahresbericht 2025 von Verhaftungen und Misshandlungen von Gläubigen durch Behörden. Die VN beklagen für die Jahre 2023 und 2024, dass über 400 Christen willkürlich und ohne jedes Gerichtsurteil inhaftiert waren. Darunter seien auch Kinder. Die Organisation spricht von andauernden Verletzungen des Rechts auf Glaubensfreiheit sowie einer permanenten Kontrolle von im Land und Ausland lebenden Glaubensgruppen.
Die Unterdrückung findet in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen statt. Zunehmend erhielten die VN Informationen zu Zwangsrekrutierung von Religionsangehörigen für die Armee. Eine Möglichkeit zur Kriegsdienstverweigerung aus ethischen, religiösen oder Gewissensgründen gibt es grundsätzlich nicht. Auch ist es laut VN für Gläubige nicht anerkannter Gemeinschaften oft unmöglich, ihre Angehörigen würdevoll zu bestatten, da die Behörden Trauerfeiern verböten oder Begräbnisplätze verweigerten.
Für Gewaltenteilung
Das eritreische Gesetz verbietet religiöse Diskriminierung und erkennt die Freiheit der Gedanken, des Gewissens und des Glaubens an. Fordern Sie mit Ihrer Teilnahme gemeinsam mit uns den eritreischen Präsidenten auf, sowohl die Religionsfreiheit als auch die Gewaltenteilung im Land zu gewährleisten. Rufen Sie ihn mit uns dazu auf, dass die Verfassung, die bereits seit 1997 vorliegt, endlich in Kraft tritt.