Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft versteht sich als eine Initiative von der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft.
Transparente_Zivilgesellschaft

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft wurde 2010 von Transparency International Deutschland e.V. ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist ein einheitliches Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft, das sich auf wesentliche Parameter für effektive Transparenz einigt.
 

Hintergrund für die Initiative ist, dass es für gemeinnützige Organisationen in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten gibt. Die Unterzeichner verpflichten sich, zehn relevante Informationen leicht auffindbar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit 1.812 teilnehmenden Organisationen (Stand: 07.06.2023) ist es die größte zivilgesellschaftliche Transparenzinitiative Deutschlands.

Ein Trägerkreis sorgt für die Verbreitung der Initiative, kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und ist für die Weiterentwicklung zuständig.

Als Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung veröffentlicht Hoffnungszeichen diese zehn Punkte (Stand: 07.06.2023):

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr von Hoffnungszeichen

Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V.
Schneckenburgstr. 11 d
D-78467 Konstanz

www.hoffnungszeichen.de
mail@hoffnungszeichen.de

Kurznamen: Hoffnungszeichen, Hoffnungszeichen e.V., Sign of Hope
Gründungsjahr: 1983
Name und Sitz amtliches Register: Amtsgericht Freiburg, Registernummer VR 380978

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z. B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien).

Siehe Hoffnungszeichen-Satzung.

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt.

Das Finanzamt Konstanz hat durch Freistellungsbescheid vom 05.05.2023 zu Steuernummer 09041/07891 die Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit von Hoffnungszeichen e.V. für das Jahr 2021 anerkannt. Zuwendungen an den Verein sind daher nach § 10b EStG bzw. § 9 Nr. 3 KStG steuerlich abzugsfähig.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
Klaus Stieglitz, Erster Vorstand
Miriam Schütze, Zweite Vorständin
Manfred Steiner, Aufsichtsratsvorsitzender
Stefan Daub, Stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Sibylle Giersiepen, Aufsichtsratsmitglied
Ute Felgenhauer-Laier, Aufsichtsratsmitglied

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z. B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist).

Siehe Jahresbericht (Dieser umfasst unser Geschäftsjahr im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.).

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienst-Leistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Zum Ende des Berichtsjahrs 2022 beschäftigte Hoffnungszeichen 45 Mitarbeitende am Vereinssitz in Konstanz und in Berlin, 13 in Kenia, 27 in Uganda, drei in Äthiopien und zwei Mitarbeitende waren in mehreren afrikanischen Ländern aktiv. Zwei projektgebundene Mitarbeitende engagierten sich in Armenien und vier in der Ukraine. Die Zahl der Vereinsmitglieder betrug 26. Der ehrenamtlich tätige Aufsichtsrat bestand zum Stichtag aus vier Personen.

7. / 8. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z. B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und/oder der Vermögensverwaltung.

Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz.

Siehe Jahresbericht ("Unser Einsatz in Zahlen" und "Finanzen").

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation.

Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V., East Africa Branch Kenya

Die Hoffnungszeichen | Sign of Hope Stiftung ist rechtlich eigenständig und unabhängig. Personell und finanziell unterstützt Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. die Hoffnungszeichen Stiftung. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats entsendet der Verein lt. Stiftungssatzung § 7 (1).

Weitere für die Arbeit der Organisation wichtige Verbindungen:

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Juristische Personen: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Natürliche Person: nicht zutreffend

Downloads

  • Satzung Hoffnungszeichen e.V.

    Aktuelle Satzung von Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. zur Ansicht.

  • Freistellungsbescheid Hoffnungszeichen e.V.

    Letzter Freistellungsbescheid von Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. des Finanzamts Konstanz vom 05.05.2023 für das Jahr 2021 mit Bestätigung der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit.

  • Jahresbericht 2022 von Hoffnungszeichen

    Zahlen, Daten und Fakten zum Berichtsjahr 2022 von Hoffnungszeichen e.V. inkl. Informationen zur Hoffnungszeichen Stiftung.

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