Stifter werden

Wenn Sie möchten, dass Ihre Gabe oder Ihr Nachlass langfristig – weit über den eigenen Tod hinaus – Gutes für notleidende Menschen bewirkt, legen wir Ihnen eine Spende in das Grundstockvermögen der Hoffnungszeichen Stiftung ans Herz. Lesen Sie mehr über die Spendenmöglichkeiten.
Image
Engagieren - Stiften - Diözese Wau

Erträge für den guten Zweck

Neben den "gewöhnlichen" Spenden, die zeitnah für die Menschenrechts- und Hilfsprojekte eingesetzt werden, zeichnet unsere Stiftung vor allem die Möglichkeit der Zustiftung (Geld- oder Sachwerte) in das Grundstockvermögen aus. Mit den Kapitalerträgen (Miet- und Zinseinnahmen) wiederum werden Jahr für Jahr Projekte zugunsten bedrängter Menschen realisiert. So helfen Sie als Stifter sinnvoll bereits zu Lebzeiten und tragen auch nach dem Ableben Sorge für Menschen in Not.

Wie können Sie Stifter werden?

  • Mit einer Zustiftung in das Grundstockvermögen erhöhen Sie die jährlichen Erträge der Stiftung. Für Ihre Zustiftung steht Ihnen das unten angegebene Bankkonto zur Verfügung.
  • Auch mittels eines Vermächtnisses, einer Erbschaft oder der Begünstigung in einer Lebensversicherung können Geld- und Sachwerte in das Stiftungskapital eingebracht werden.
  • Für Spenderinnen und Spender, die über längere Zeit auf einen Teil ihres Vermögens verzichten können, bietet sich ein Stifterdarlehen an. Dieses stellen Sie Hoffnungszeichen zinslos zur Verfügung; die Erträge werden für die Projekte verwendet. Sie als Darlehensgeber können Laufzeit oder Kündigungsfrist vorgeben. Im Todesfall oder bei Laufzeitende kann der Betrag an Hoffnungszeichen übergehen und in Ihrem Sinne für unsere Arbeit verwendet werden.

Steuerliche Besonderheiten

Die Hoffnungszeichen | Sign of Hope Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Spenden bzw. Zustiftungen sind somit steuerlich absetzbar. Einfache Spenden werden bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20 % der Gesamteinkünfte als steuermindernd anerkannt. Zuwendungen in den Vermögensstock unserer Stiftung können darüber hinaus im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro zusätzlich in Abzug gebracht werden. Ihr letzter Wille zugunsten von Hoffnungszeichen ist von der Erbschaftsteuer befreit - jeder Euro kommt an!

Spendenkonto der Hoffnungszeichen Stiftung

Als Bankverbindung für Ihre Spenden und Zustiftungen steht Ihnen folgendes Bankkonto zur Verfügung:

Hoffnungszeichen Stiftung
IBAN: DE82 3702 0500 0008 7240 00
BIC: BFSW DE33 XXX
SozialBank

Bei Gaben in das Stiftungsvermögen bitten wir, einen eindeutigen Verwendungszweck (z. B. „Vermögensstock“ oder „Zustiftung“) anzugeben.

Nutzen Sie gerne auch unser Online-Spendenformular für Ihre Spende bzw. Zustiftung.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Für Ihre Fragen oder eine individuelle Beratung rund um die Hoffnungszeichen Stiftung steht Ihnen unverbindlich und vertraulich gerne zur Verfügung:
Barbara Amann (Referentin individuelle Spenderbetreuung bei Hoffnungszeichen e.V.)
Telefon: 07531 9450-187
E-Mail: amann@hoffnungszeichen.de

Share this page