„Wir dürfen nicht akzeptieren, dass Großkonzerne auf Kosten Unschuldiger ihren Profit maximieren und dabei Menschenrechte verletzen“, sagt Klaus Stieglitz, Menschenrechtsexperte von Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember. „Im Falle vom Südsudan sprechen wir von 180.000 Kindern und Erwachsenen, deren Trinkwasser durch die Ölindustrie verseucht wurde. Viele sind bereits mit Blei und Barium vergiftet. Doch obwohl das dem Verursacher, dem malaysischen Staatskonzern Petronas bekannt ist, handelt er nicht. Wir fordern, dass die Betroffenen Zugang zu sauberem Trinkwasser und medizinische Behandlung erhalten.“
Malaysische Regierung in der Pflicht
Der Öl- und Gaskonzern Petronas hat im Norden des Südsudans nach Hoffnungszeichen-Recherchen durch unsachgemäße Förderung und Weiterverarbeitung von Rohöl das Trinkwasser verunreinigt. Die Gesundheitsschäden und ihre Ursache sind wissenschaftlich nachgewiesen. „Doch nicht nur der Konzern, sondern auch der malaysische Staat als Eigentümer steht in der Pflicht. Denn wie kann eine Regierung, die das Menschenrecht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als solches anerkennt, gleichzeitig Eigentümer eines Unternehmens sein, das in Afrika für die Verschmutzung von Trinkwasser verantwortlich ist?“, fragt Reimund Reubelt, Erster Vorstand der Menschenrechts- und Hilfsorganisation.
Hoffnungszeichen macht seit 2008 auf die Verseuchung des Trinkwassers durch die Ölindustrie im Südsudan aufmerksam. Im Jahr 2014 hat die Organisation eine hydrogeologische Studie vorgelegt, die nachweist, dass die Ölförderung im Gebiet Thar Jath den oberen Grundwasserleiter auf lange Zeit kontaminiert hat. Petronas ist Mehrheitseigentümer des in diesem Gebiet operierenden Ölkonsortiums SPOC. Im März 2016 hat der Konstanzer Verein anhand der Analyse von Haarproben belegt, dass zahlreiche Menschen in der Region durch den Konsum des verseuchten Wassers bereits mit Schadstoffen vergiftet sind.
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Pressemeldung: Tag der Menschenrechte