Am 10. Dezember 1948, vor 70 Jahren, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Genf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Dazu erklärt Reimund Reubelt, Erster Vorstand der Menschenrechts- und Hilfsorganisation Hoffnungszeichen | Sign of Hope:
„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ ist ein wichtiger Grundstein des heutigen Menschenrechtverständnisses, denn mit ihr wurden die einzelnen Menschenrechte klar umschrieben. Auch wenn der Gedanke des Schutzes der Menschenrechte in den vergangenen 70 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und zwischenzeitlich völkerrechtlich verbindlich geregelt wurde, gibt es gegenwärtig beim Vollzug der menschenrechtlichen Normen - trotz positiver Ansätze - erhebliche Defizite.
Deshalb bleiben auch 70 Jahre nach der Verkündung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ Personen, deren Menschenrechte verletzt werden, in zahlreichen Ländern praktisch schutzlos.
Im Südsudan etwa vergiftet der malaysische Ölkonzern Petronas durch unsachgemäße Förderung und Weiterverarbeitung von Rohöl das Trinkwasser von 600.000 Menschen. Viele Betroffene sind bereits mit Schwermetallen hoch belastet. Seit 2008 macht Hoffnungszeichen auf diese Missstände aufmerksam und hat die Zusammenhänge zudem wissenschaftlich belegt. In dem schwachen und von Korruption durchzogenen Staat können die Ölunternehmen praktisch uneingeschränkt und unter Mißachtung grundlegender Standards billig Öl fördern.
Viele Menschen, deren Lebensgrundlage dadurch zerstört wird, sehen sich als Umweltflüchtlinge gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Der internationale Menschenrechtsschutz greift im Lebensalltag vieler Südsudanesen nicht, die betroffenen Menschen sind Petronas und Konsorten schutzlos ausgeliefert.
Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, endlich den Vollzug menschenrechtlicher Normen weltweit sicherzustellen, um so die Schutzlosigkeit vieler Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu beenden.“
Für Hintergrundinformationen zur Menschenrechtsarbeit von Hoffnungszeichen steht Ihnen Reimund Reubelt telefonisch unter 07531 9450190 zur Verfügung.
Allgemeine Erklärung der Menschrechte