
- die Freilassung der vier Christen
- Religionsfreiheit im Iran
Präsident Hassan Rouhani, Teheran/Iran
Botschaft der Islamischen Republik Iran, S. E. Herrn Ali Majedi, Berlin
Sie haben Weihnachtsfeiern organisiert und Hauskirchen geleitet, und gelegentlich haben sie christliche Seminare im Ausland besucht. Gemeindeaktivitäten, wie sie überall auf der Welt stattfinden. Pastor Victor Bet-Tamraz und seine Frau Shamiram Issavi aber wurden genau deshalb verhaftet. Die beiden haben ein jahrelanges juristisches Tauziehen hinter sich, das jetzt in einer sehr langen Haftstrafe enden könnte.
Verurteilt wegen Weihnachtsfeiern
Das assyrisch-christliche Ehepaar und die ihrer Gemeinde zugehörigen konvertierten Christen Amin Afshar-Naderi und Hadi Asgari sind laut Informationen von amnesty international (ai) wegen „illegaler Kirchenaktivitäten“, welche „die nationale Sicherheit gefährden“, zu Haftstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt worden. Die Vier sind momentan gegen Kaution auf freiem Fuß und warten auf den Urteilsspruch des Berufungsgerichts. Das erste Mal verhaftet wurden Pastor Victor Bet-Tamraz und das Gemeindemitglied Amin Afshar-Naderi am 26. Dezember 2014, als sie eine private Weihnachtsfeier in einer Wohnung abhielten. Erst Monate später kamen sie gegen Kaution frei. Es folgten eine Gerichtsverhandlung und im Juli 2017 die Verurteilung durch das Teheraner Revolutionsgericht zu zehn Jahren Haft. Urteilsbegründung: Sie haben „eine Gruppe von mehr als zwei Personen gegründet in der Absicht, die nationale Sicherheit zu gefährden“.
Im Januar 2018 wurde auch Shamiram Issavi wegen „Mitgliedschaft in einer Gruppe, deren Zweck es ist, die nationale Sicherheit zu gefährden“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dazu kommt eine weitere fünfjährige Gefängnisstrafe wegen „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“.
Christen sind im Iran zwar als religiöse Minderheiten anerkannt. „Allerdings“, so ai, „bietet die Verfassung dennoch nur eingeschränkten Schutz für Personen christlichen Glaubens, und zum Christentum konvertierte Personen genießen überhaupt keinen Rechtsschutz.“ Willkürliche Inhaftierungen und abstruse Anklagen kommen deshalb häufig vor. In der Haft werden die Christen oft isoliert und teilweise gefoltert. Zudem haben sie keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu ihren Angehörigen und Anwälten.
Der Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bereits 1975 ratifiziert und ist daher völkerrechtlich verpflichtet, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu gewährleisten. Wir fordern mit unserer Protestaktion die Freilassung der vier genannten Christen und die Wahrung der Religionsfreiheit im Iran. Danke für Ihre Unterstützung.