Einführung des Aufsichtsratsmodelles
Sowohl Verein als auch Stiftung arbeiten nach dem Aufsichtsratsmodell, um Aufsicht und operatives Geschäft wirkungsvoller voneinander zu trennen. Die Entwicklung eines vorläufigen Leitbildes mit darauf aufbauenden Leistungskonzepten wurde umgesetzt. Hierdurch wird die langfristige strategische Ausrichtung der Menschenrechtsarbeit und humanitären Hilfe festgeschrieben und dient dem Zweck, den ständigen Prozess zur Qualitätssteigerung und Transparenzerhöhung voran zu treiben.
Alle Aufsichtsratsmitglieder haben zwar gemäß Satzung Anspruch auf ein vom Aufsichtsrat festzulegendes angemessenes Sitzungsgeld, nehmen dieses aber nicht in Anspruch, sie sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.
Die Aufgabe der Aufsichtsräte besteht im Wesentlichen darin, die Geschäftsführung des Vorstandes zu begleiten und zu überwachen. Insbesondere achtet er darauf, dass die Zwecke des vereins und der Stiftung dauernd und strategisch-nachhaltig erfüllt werden. In seiner Kompetenz liegen u. a. die Berufung und Abberufung des Vorstandes und die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers sowie die Entgegennahme der Jahresabschlussprüfung.
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