Einführung des Aufsichtsratsmodelles

 

Sowohl Verein als auch Stiftung arbeiten nach dem Aufsichtsratsmodell, um Aufsicht und operatives Geschäft wirkungsvoller voneinander zu trennen. Die Entwicklung eines vorläufigen Leitbildes mit darauf aufbauenden Leistungskonzepten wurde umgesetzt. Hierdurch wird die langfristige strategische Ausrichtung der Menschenrechtsarbeit und humanitären Hilfe festgeschrieben und dient dem Zweck, den ständigen Prozess zur Qualitätssteigerung und Transparenzerhöhung voran zu treiben.

 

Alle Aufsichtsratsmit­glieder haben zwar gemäß Satzung Anspruch auf ein vom Aufsichtsrat festzulegendes angemessenes Sitzungsgeld, nehmen dieses aber nicht in Anspruch, sie sind ehren­amtlich und unentgeltlich tätig.

 

Die Aufgabe der Aufsichtsräte besteht im Wesentlichen darin, die Ge­schäftsführung des Vorstandes zu begleiten und zu überwachen. Insbesondere achtet er darauf, dass die Zwecke des vereins und der Stiftung dauernd und strategisch-nachhaltig erfüllt werden. In seiner Kompetenz liegen u. a. die Berufung und Abberufung des Vorstandes und die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers sowie die Entgegennahme der Jahres­abschlussprüfung.

 

Lesen Sie hier mehr über den Aufsichtsrat des Vereins und der Stiftung.

 

 

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Chile

Sechs freiwillige Mitarbeiter eines lokalen, katholischen Hilfswerks starben auf dem Weg zu einem Projekt in der Gemeinde Los Alamos bei einem Verkehrsunfall. Erzbischof Fernando Chomali von Concepción sprach den Angehörigen der Jugendlichen persönlich sein Beileid aus. (Quelle: Fidesdienst)